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   BSG, 07.06.2018 - B 12 KR 8/16 R   

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BSG, 07.06.2018 - B 12 KR 8/16 R (https://dejure.org/2018,14913)
BSG, Entscheidung vom 07.06.2018 - B 12 KR 8/16 R (https://dejure.org/2018,14913)
BSG, Entscheidung vom 07. Juni 2018 - B 12 KR 8/16 R (https://dejure.org/2018,14913)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Bundessozialgericht

    Krankenversicherung - Versicherungsfreiheit wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze - Berücksichtigung des Entgeltausfalls infolge mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote bei der Prognose hinsichtlich des im Folgejahr zu erwartenden ...

  • Wolters Kluwer

    Ende der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung wegen des Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze; Anforderungen an die Bestimmung des Arbeitsentgelts für das folgende Kalenderjahr als Prognoseentscheidung

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Krankenversicherung - Versicherungsfreiheit wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze - Berücksichtigung des Entgeltausfalls infolge mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote bei der Prognose hinsichtlich des im Folgejahr zu erwartenden ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ende der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung wegen des Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 126, 47
  • NZA 2018, 1608
  • NZS 2019, 18
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 06.04.2006 - B 7a AL 20/05 R

    Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber - Beginn der Antragsfrist -

    Auszug aus BSG, 07.06.2018 - B 12 KR 8/16 R
    Indes kommt es nicht auf die subjektive Kenntnis von Tatsachen eines Mitarbeiters der Beklagten an, der bei der Prognoseentscheidung kein Beurteilungsspielraum eingeräumt ist (siehe hierzu auch BSG Urteil vom 2.10.1997 - 14 REg 10/96 - SozR 3-7833 § 6 Nr. 15; BSG Urteil vom 6.4.2006 - B 7a AL 20/05 R - SozR 4-4300 § 324 Nr. 2; BSG Urteil vom 5.8.2015 - B 4 AS 46/14 R - SozR 4-4200 § 16b Nr. 1) .
  • BSG, 05.08.2015 - B 4 AS 46/14 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - Einstiegsgeld -

    Auszug aus BSG, 07.06.2018 - B 12 KR 8/16 R
    Indes kommt es nicht auf die subjektive Kenntnis von Tatsachen eines Mitarbeiters der Beklagten an, der bei der Prognoseentscheidung kein Beurteilungsspielraum eingeräumt ist (siehe hierzu auch BSG Urteil vom 2.10.1997 - 14 REg 10/96 - SozR 3-7833 § 6 Nr. 15; BSG Urteil vom 6.4.2006 - B 7a AL 20/05 R - SozR 4-4300 § 324 Nr. 2; BSG Urteil vom 5.8.2015 - B 4 AS 46/14 R - SozR 4-4200 § 16b Nr. 1) .
  • BSG, 02.10.1997 - 14 REg 10/96

    Ermittlung des für das Erziehungsgeld maßgebenden voraussichtlichen

    Auszug aus BSG, 07.06.2018 - B 12 KR 8/16 R
    Indes kommt es nicht auf die subjektive Kenntnis von Tatsachen eines Mitarbeiters der Beklagten an, der bei der Prognoseentscheidung kein Beurteilungsspielraum eingeräumt ist (siehe hierzu auch BSG Urteil vom 2.10.1997 - 14 REg 10/96 - SozR 3-7833 § 6 Nr. 15; BSG Urteil vom 6.4.2006 - B 7a AL 20/05 R - SozR 4-4300 § 324 Nr. 2; BSG Urteil vom 5.8.2015 - B 4 AS 46/14 R - SozR 4-4200 § 16b Nr. 1) .
  • BSG, 21.03.2018 - B 6 KA 44/16 R

    Rechtmäßigkeit eines Schiedsspruchs zur Festsetzung eines Vertrages zur

    Auszug aus BSG, 07.06.2018 - B 12 KR 8/16 R
    Maßgeblich für eine Prognose sind die zum Prognosezeitpunkt bekannten und erkennbaren Umstände; später bekannt werdende Tatsachen bleiben unberücksichtigt (vgl BSG Urteil vom 10.12.2013 - B 13 R 9/13 R - NZS 2014, 264; BSG Urteil vom 6.4.2011 - B 4 AS 119/10 R - BSGE 108, 86 = SozR 4-1500 § 54 Nr. 21; BSG Urteil vom 21.3.2018 - B 6 KA 44/16 R - Juris) .
  • BSG, 09.02.1993 - 12 RK 26/90

    Streit über die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung -

    Auszug aus BSG, 07.06.2018 - B 12 KR 8/16 R
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BSG Urteil vom 9.2.1993 - 12 RK 26/90 - SozR 3-2200 § 165 Nr. 9) ist der während des für die Ermittlung des Jahresarbeitsentgelts maßgebenden Jahres regelmäßig zu erwartende Verdienst nur der Verdienst, bei dem damit zu rechnen ist, dass er bei normalem Verlauf - abgesehen von einer anderweitigen Vereinbarung über das Entgelt oder von nicht voraussehbaren Änderungen in der Beschäftigung - voraussichtlich ein Jahr anhalten wird.
  • BSG, 25.02.1997 - 12 RK 51/96

    Ende der Versicherungspflicht wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze

    Auszug aus BSG, 07.06.2018 - B 12 KR 8/16 R
    Dies dient der Rechtssicherheit (BSG Urteil vom 25.2.1997 - 12 RK 51/96 - SozR 3-2500 § 6 Nr. 15) .
  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 119/10 R

    Zulässigkeit der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage auf endgültige

    Auszug aus BSG, 07.06.2018 - B 12 KR 8/16 R
    Maßgeblich für eine Prognose sind die zum Prognosezeitpunkt bekannten und erkennbaren Umstände; später bekannt werdende Tatsachen bleiben unberücksichtigt (vgl BSG Urteil vom 10.12.2013 - B 13 R 9/13 R - NZS 2014, 264; BSG Urteil vom 6.4.2011 - B 4 AS 119/10 R - BSGE 108, 86 = SozR 4-1500 § 54 Nr. 21; BSG Urteil vom 21.3.2018 - B 6 KA 44/16 R - Juris) .
  • BSG, 31.08.1976 - 12/3/12 RK 21/74

    Krankenversicherung - Feststellung der Versicherungspflicht - Regelmäßiger

    Auszug aus BSG, 07.06.2018 - B 12 KR 8/16 R
    Mit der Neuregelung (§ 165 Abs. 5 RVO nF ab 1971) sollte der früher bei Angestellten häufige Wechsel von Zeiten der Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit ausgeschlossen und damit die Kontinuität der Versicherungsverhältnisse sichergestellt werden (vgl BSG Urteil vom 31.8.1976 - 12/3/12 RK 21/74 - SozR 2200 § 165 Nr. 15 und BSG Urteil vom 28.4.1983 - 12 RK 42/82 - SozR 2200 § 165 Nr. 70) .
  • BSG, 07.12.1989 - 12 RK 19/87

    Überschreitung der Jahresarbeitsverdienstgrenze, Feststellungsklage wegen

    Auszug aus BSG, 07.06.2018 - B 12 KR 8/16 R
    In dem Urteil des Senats vom 7.12.1989 (12 RK 19/87 - BSGE 66, 124 = SozR 2200 § 165 Nr. 97) ist ausgeführt, dass eine Gehaltserhöhung erst ab dem Zeitpunkt für eine Statusentscheidung relevant wird, ab dem das höhere Arbeitsentgelt tatsächlich gezahlt wird.
  • BSG, 10.12.2013 - B 13 R 9/13 R

    Gesetzliche Rentenversicherung - Vormerkung polnischer Versicherungszeiten -

    Auszug aus BSG, 07.06.2018 - B 12 KR 8/16 R
    Maßgeblich für eine Prognose sind die zum Prognosezeitpunkt bekannten und erkennbaren Umstände; später bekannt werdende Tatsachen bleiben unberücksichtigt (vgl BSG Urteil vom 10.12.2013 - B 13 R 9/13 R - NZS 2014, 264; BSG Urteil vom 6.4.2011 - B 4 AS 119/10 R - BSGE 108, 86 = SozR 4-1500 § 54 Nr. 21; BSG Urteil vom 21.3.2018 - B 6 KA 44/16 R - Juris) .
  • BSG, 28.04.1983 - 12 RK 42/82
  • SG Berlin, 01.03.2024 - S 89 KR 572/20

    JAEG, Prognose, Entgeltveränderungen, Beschäftigungswechsel, Mutterschutz,

    Ziel des Gesetzgebers war es, Versicherungsfreiheit erst dann eintreten zu lassen, wenn das Überschreiten der JAEG von Dauer ist (BSG, Urteil vom 7. Juni 2018 - B 12 KR 8/16 R, Rn. 15 - juris).

    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 9. Februar 1993 - 12 RK 26/90 - und vom 7. Juni 2018 - B 12 KR 8/16 R) ist für die Ermittlung des Jahresarbeitsentgelts zu berücksichtigende Verdienst nur derjenige, von dem damit zu rechnen ist, dass er bei normalem Verlauf - abgesehen von einer anderweitigen Vereinbarung über das Entgelt oder von nicht voraussehbaren Änderungen in der Beschäftigung - voraussichtlich ein Jahr anhalten wird.

    In die Prognose sind zwar keine atypischen oder krankhaften Verläufe einer Schwangerschaft einzustellen, sehr wohl aber Entgeltveränderungen, die wegen der Mutterschutzfristen im Fall einer Schwangerschaft regelmäßig zu erwarten sind (BSG, Urteil vom 7. Juni 2018 - B 12 KR 8/16 R, Rn. 16 - juris zu der Prognose für das Folgejahr bei § 6 Abs. 4 S. 2 SGB V).

    Der Auffassung der Beklagten und des GKV-Spitzenverbandes, dass das BSG in seiner Entscheidung vom 7. Juni 2018 - a.a.O. klargestellt hat, dass die Entgeltveränderungen im Mutterschutz nur bei der Prognose nach § 6 Abs. 4 S. 2 SGB V zu berücksichtigen sind, aber nicht bei der Prognose nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V, ist die Kammer nicht gefolgt.

    Für die Kammer war vor allem nicht nachvollziehbar, warum Sachverhalte (hier: Mutterschutz) bei der Prognose in § 6 Abs. 4 S. 2 SGB V grundlegend anders beurteilt werden sollten, als bei der Prognose in § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V. Denn die hinter der JAEG stehende typisierende Schutzbedürftigkeit (BSG, Urteil vom 7. Juni 2018 - B 12 KR 8/16 R, Rn. 14 - juris) liegt beiden Prognosen zugrunde.

    Im Rahmen der Prognose ist der objektiv feststehende und erkennbare Sachverhalt zugrunde zu legen (BSG, Urteil vom 7. Juni 2018 - B 12 KR 8/16 R, Rn. 18 - juris).

    Maßgeblich für eine Prognose sind die zum Prognosezeitpunkt bekannten und erkennbaren Umstände; später bekanntwerdende Tatsachen bleiben unberücksichtigt (BSG, Urteil vom 7. Juni 2018 - B 12 KR 8/16 R, Rn. 18 - juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 12.07.2022 - L 11 KR 2845/21

    Krankenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - regelmäßiges

    Für die anzustellende Prognose iSd § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V ist in der Regel das vereinbarte Arbeitsentgelt auf ein zu erwartendes Jahresarbeitsentgelt für das nächste Kalenderjahr hochzurechnen (BSG 07.06.2018, B 12 KR 8/16 R, BSGE 126, 47).

    Während des für die Ermittlung des Jahresarbeitsentgelts maßgebenden Jahres ist regelmäßig zu erwartender Verdienst nur der Verdienst, bei dem damit zu rechnen ist, dass er bei normalem Verlauf - abgesehen von einer anderweitigen Vereinbarung über das Entgelt oder von nicht voraussehbaren Änderungen in der Beschäftigung - voraussichtlich ein Jahr anhalten wird (BSG 07.06.2018, B 12 KR 8/16 R, BSGE 126, 47; BSG 09.02.1993, 12 RK 26/90, SozR 3-2200 § 165 Nr. 9).

    In die Prognose sind feststehende zukünftige Veränderungen des Arbeitsentgelts einzustellen (BSG 07.06.2018, B 12 KR 8/16 R, BSGE 126, 47).

    Eine Gehaltserhöhung im Rahmen der Prognose betreffend den Wiedereintritt der Versicherungspflicht nach vorheriger Versicherungsfreiheit wird aber erst ab dem Zeitpunkt für eine Statusentscheidung relevant, ab dem das höhere Arbeitsentgelt tatsächlich gezahlt wird (BSG 07.06.2018, B 12 KR 8/16 R, BSGE 126, 47; BSG 08.12.1999, B 12 KR 12/99 R, BSGE 85, 208; BSG 07.12.1989, 12 RK 19/87, BSGE 66, 124).

    Ebenso wenig ist die Erhöhung des Tariflohns zum 01.04.2020 in die Prognose einzustellen (vgl nochmals BSG 07.06.2018, B 12 KR 8/16 R, BSGE 126, 47; BSG 08.12.1999, B 12 KR 12/99 R, BSGE 85, 208; BSG 07.12.1989, 12 RK 19/87, BSGE 66, 124).

  • LSG Baden-Württemberg, 20.03.2019 - L 5 KR 799/18

    Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Indes ist nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 09.02.1993 - 12 RK 26/90 - und vom 07.06.2018 - B 12 KR 8/16 R -, beide in juris) der während des für die Ermittlung des Jahresarbeitsentgelts maßgebende Verdienst nur derjenige, bei dem damit zu rechnen ist, dass er bei normalem Verlauf - abgesehen von einer anderweitigen Vereinbarung über das Entgelt oder von nicht voraussehbaren Änderungen in der Beschäftigung - voraussichtlich ein Jahr anhalten wird.

    Hiernach ist die Überschreitung der JAG vorausschauend zu ermitteln (Urteil des erkennenden Senats vom 27.01.2016 - L 5 KR 2070/15 -, in juris, dort Rn. 33; bestätigt durch BSG, Urteil vom 07.06.2018 - B 12 KR 8/16 R -, in juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2020 - L 8 BA 155/19
    Nach der Rechtsprechung des BSG ist der während des für die Ermittlung des Jahresarbeitsentgelts maßgebenden Jahres regelmäßig zu erwartende Verdienst nur der Verdienst, bei dem damit zu rechnen ist, dass er bei normalem Verlauf - abgesehen von einer anderweitigen Vereinbarung über das Entgelt oder von nicht voraussehbaren Änderungen in der Beschäftigung - voraussichtlich ein Jahr anhalten wird (vgl. BSG Urt. v. 7.6.2018 - B 12 KR 8/16 R - juris Rn. 14).
  • BSG, 03.12.2020 - B 12 KR 53/20 B

    Sozialversicherungsbeitragspflicht für eine Tätigkeit als examinierter

    Der Senat hat sich bereits mit der zur Beurteilung der Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 6 Abs. 4 Satz 2 SGB V erforderlichen Prognose hinsichtlich des im Folgejahr zu erwartenden Jahresarbeitsentgelts befasst (vgl hierzu zB BSG Urteil vom 7.6.2018 - B 12 KR 8/16 R - BSGE 126, 47 = SozR 4-2500 § 6 Nr. 10) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2018 - L 16 KR 681/16
    Versicherungsfreiheit soll erst dann eintreten, wenn das Überschreiten der JAEG von Dauer ist (BSG, Urteil vom 7. Juni 2018 - B 12 KR 8/16 R Rdnr 14 f).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.10.2018 - L 1 R 214/17
    In die Prognose sind nach Sinn und Zweck des § 6 SGB V feststehende zukünftige Veränderungen des Arbeitsentgelts einzustellen (vgl. BSG, Urteil vom 7. Juni 2018 - B 12 KR 8/16 R Rdnrn. 14, 15 m.w.N. - zitiert nach Juris).
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